
Wer als deutscher Staatsbürger aus der Bundesrepublik wegziehen will und Anteile an einer Firma hat, den erwartet die Bezahlung von Steuern auf den fiktiven Veräußerungsgewinn. Das klingt alles sehr komplex und jeder, der davon betroffen ist, sollte zuerst mit dem Steuerberater oder anderen Fachexperten die eigene Situation abklären. Häufig kann man nämlich mit den richtigen Tricks die Versteuerung vermeiden bzw. den Prozess vereinfachen. In diesem Artikel erfahren Interessierte, was die Wegzugbesteuerung ist und was alles damit einhergeht.
Exkurs: Geschichtlicher Hintergrund der Reichsfluchtsteuer
Bereits zur Zeit des Nationalsozialismus im Jahre 1931 wurde die sogenannte Reichsflutsteuer eingeführt. Bereits damals wurde diese Steuer fällig, wenn jemand den deutschen Wohnsitz aufgab und ins Ausland ziehen wollte. Damals waren jedoch nur jene Personen betroffen, die ein Kapital von über 200.000 Reichsmark hatten bzw. mehr als 20.000 Reichsmark im Jahr verdienten. Die Reichsfluchtsteuer wurde zu jener Zeit von den Finanzämtern eingehoben. Zu Beginn war der Sinn dieser Steuer, dass vermögende Personen nicht aus Deutschland wegzogen. Deshalb war auch der Prozentsatz mit 25 % sehr hoch angesetzt. So wollte der Staat zur damaligen Zeit verhindern, dass sehr reiche und wohlhabende Bürger Deutschland verließen. Dadurch, dass sich in der damaligen Zeit vieles veränderte, wurde die Steuer auch in anderen Fällen angewandt. Wenn beispielsweise Personen Angst hatten, ins Konzentrationslager zu kommen, und sich deshalb ins Ausland absetzen wollten. Mit der Erhebung der Reichsfluchtsteuer wurden brutale Maßnahmen getroffen. So wurden alle Personen, die aus Deutschland ausreisten, und die Steuer nicht bezahlten, auf einem Steuersteckbrief vermerkt. Wenn sich diese Person nun irgendwo im Lande blicken ließ, dann konnte sie unmittelbar von der Polizei verhaftet werden. Bereits im Jahre 1933 änderte sich der Zweck der Steuer – ab diesem Zeitpunkt an war sie nämlich dazu da, die Juden zu enteignen, die ins Ausland flüchten wollten. Im Jahre 1953 wurde die Reichsfluchtsteuer aufgehoben und 1973 kam ein Außensteuergesetz zum Tragen, das Bürger daran hindern sollte, Vermögen und Kapital ins Ausland zu bringen. So konnte sichergestellt werden, dass die steuerlichen Einnahmen in Deutschland nicht zu weit sanken. Auch, wenn die Wegzugbesteuerung heutzutage anders ist, versuchte die deutsche Regierung bereits damals die steuerliche Situation innerhalb des Landes zu schützen und kein wertvolles Kapital oder gut verdienende Personen zu verlieren.
Was ist die Wegzugbesteuerung?
Das Ziel der Wegzugbesteuerung ist es, dass die Steuerflucht nicht gang und gäbe wird. Obgleich das Thema in vielen Auswanderern Panik auslöst, zeigt die Erfahrung, dass es sich hierbei um ein Thema handelt, das nicht alle Personen betrifft. Das Ziel der Wegzugbesteuerung ist es, dass die finanziellen Mittel, die der Auswanderer zum Zeitpunkt des Umzugs besitzt, erfasst werden. Fachexperten sprechen in diesem Zusammenhang von dem Vorgang der „persönlichen Steuerentstrickung“. Nicht immer ist es aber erforderlich, auf den Gewinn bzw. seine eigenen Anteile Steuern zu bezahlen. Einer der bedeutendsten Gründe, warum es diese Wegzugbesteuerung gibt, ist, dass Unternehmen, die an Wert gestiegen sind, nicht in ein Land ausgesiedelt werden, in denen eine geringe steuerliche Belastung herrscht. Sonst könnte man beispielsweise ein sehr erfolgreiches Unternehmen in Deutschland aufbauen und dann kurz vor der Veräußerung der eigenen Anteile ins Ausland ziehen. Vor allem der Umzug in Länder mit einer sehr niedrigen Steuerlast wären hier sehr attraktiv. Gäbe es die Wegzugbesteuerung nicht, dann würden viele Personen das tun und sich somit richtig hohe Steuern sparen können. Für Deutschland wäre das in jeglicher Hinsicht unvorteilhaft: Der Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaftet hat, würde nicht in Deutschland versteuert. Dadurch verliert das Land sehr viel Geld.
Wer ist von der Wegzugbesteuerung betroffen?
Es sind verschiedenen Personen beim Umzug ins Ausland von dieser Steuer betroffen. So gehören beispielsweise folgende Bürger dazu:
- Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften haben
- Personen, die an einer Personengesellschaft beteiligt sind
In diesem Zusammenhang ist es zudem wichtig, dass der Wohnsitz und der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes entsprechend geprüft werden.
Welche Voraussetzungen müssen Bürger für die Wegzugbesteuerung einhalten?
Nicht jeder deutscher Staatsbürger, der den Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ist von dieser Steuererhebung betroffen. So sollte niemand unbegründet Panik schieben und sich erst ausreichend informieren.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Die Person muss einen mindestens 1 % hohen Anteil an einer Kapitalgesellschaft haben (egal, ob diese im In- oder Ausland ist)
- Der Bürger muss dauerhaft in Deutschland gewohnt bzw. für mindestens 10 Jahre eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gehabt haben. Die Jahre müssen nicht unbedingt am Stück sein. Der Staat geht von der 10-jährigen Aufenthaltsdauer in Deutschland im gesamten Leben einer Person aus.
- Die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und die Anmeldung in einem ausländischen Land.
Wer diese Voraussetzungen einhält, der ist dazu aufgerufen, die Einkommenssteuer auf den gemachten Gewinn zu bezahlen. Der Gewinn wurde in dem Sinne ja nicht tatsächlich erwirtschaftet, aber der Staat hat die Gesetze so erlassen, dass hier dennoch die Einkommenssteuer bezahlt werden muss. Doch nicht nur beteiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind davon betroffen. Haben Personen Anteile an einer Personengesellschaft, dann muss diese Steuer auch verrichtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Recht der Besteuerung auf das Land des neuen Wohnsitzes verlagert. Häufig davon betroffen sind Unternehmen, die eine Holdingfunktion haben.
Muss die Wegzugbesteuerung immer bezahlt werden?
Nein, es hängt immer vom konkreten Fall ab. So wird bei Personen, die innerhalb der EU umziehen, die Steuer bis zum tatsächlichen Zeitpunkt des Verkaufs getagt. Das heißt, dass erst bei der effektiven Veräußerung etwas zu bezahlen ist. In diesem Zusammenhang sollten betroffene Bürger wissen, dass dies zinslose Stundung jedoch mit vielen bürokratischen Problemen und Herausforderungen einhergeht. Wer also einen Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in Deutschland hat, der muss beim Wegzug in ein anderes Land mit hohen Steuern bzw. mit ein paar bürokratischen Schwierigkeiten sowie einem hohen Aufwand rechnen. Immerhin müssen Sie beim Wegzug in ein EU-Land aber keine Steuern bezahlen.
Anders ist die Situation, wenn Sie in ein Land außerhalb der EU ziehen. Falls Sie beispielsweise nach Amerika, Australien oder Südostasien umziehen, dann ist die Steuer unmittelbar nach der Bekanntgabe fällig. Haben Sie den Plan, innerhalb weniger Jahre wieder zurück nach Deutschland zu ziehen, dann kann es sein, dass Sie keine Steuer bezahlen müssen. Diese konkreten Fälle sollten natürlich immer mit dem Steuerberater oder Experten durchgesprochen werden. Damit Sie im Falle einer nur überschaubaren Abwesenheit eines kurzen Zeitraums (weniger Jahre) die Steuern nicht bezahlen müssen, sollte dies von vornherein klar mitgeteilt werden und auch entsprechend beweisbar sein. Im besten Fall wird die Steuer für die nächsten fünf Jahre vertagt.
In welchen Fällen muss die Wegzugbesteuerung nicht bezahlt werden?
Es gibt einige Punkte, die die Wegzugbesteuerung hinfällig machen. Auf wen diese Punkte zutreffen, der braucht keine Steuer verrichten:
- Sie sind weniger wie 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig ansässig
- Personen, die nur ein Einzelunternehmen haben
- In den letzten 5 Jahren haben Sie keine Beteiligung von über 1 % bei einer Kapitalgesellschaft
- Die Firma hat keinen Wertzuwachs gemacht
- Die Dauer der Auswanderung ist nur kurz, d.h. dass Sie innerhalb der nächsten 5-10 Jahre wieder nach Deutschland ziehen
Durch die Einhaltung dieser Punkte können Sie die Wegzugbesteuerung vermeiden.
Worauf wird die Steuer erhoben?
Als Verkaufspreis gilt immer der gemeine Wert der Anteile zu diesem Moment, in dem Sie den Wohnsitz geändert haben. Das ergibt sich daraus, da im Endeffekt kein direkter Verkauf vollzogen wurde und sonst kein anderer Wert zur Berechnung in Betracht gezogen werden kann. Die Einkommenssteuer setzt sich wie folgt zusammen: Zuerst wird die Differenz der Anteile zwischen Verkaufs- und Anschaffungswert erhoben. Daraus wird dann der Gewinn errechnet, worauf wiederum die Einkommenssteuer erhoben wird. Es muss nur 60 % des Gewinns versteuert werden.
Um diesen Vorgang besser zu verstehen, kann das Beispiel helfen: Ein Betrieb hat einen Wert von 2.000.000 Euro. Der Anschaffungswert beträgt 500.000 Euro. Die Differenz zwischen 2.000.000 und 500.000 ist 1.500.000 (der Verkaufserlös). Auf 60 % von 1.500.000 Euro wird dann die Steuer erhoben, d.h. auf 900.000 muss dann die Einkommensteuer bezahlt werden.
Wer möchte, der kann diese Steuerlast auch in fünf Jahren abbezahlen – das ist vor allem für jene Personen gut, die das Geld nicht auf der hohen Kante haben und mit der Besteuerung überrascht wurden.
Die richtige Vorbereitung ist wichtig!
Wer sich mit dem Thema Auswanderung beschäftigt und auf den diese Punkte zutreffen, der sollte mit einer sorgfältigen Planung beginnen. Am besten ist es natürlich, wenn die Wegzugbesteuerung durch die richtigen Umstrukturierungen vermieden wird. Wenn dies nicht funktioniert, dann könnte das Ziel die Stundung sein. So muss die Steuer nicht bezahlt werden und wird bis zum tatsächlichen Veräußerungszeitpunkt vertagt. Das erspart hohe Kosten und viele Nerven. Doch nicht in allen Fällen kann das Vermeiden der Wegzugbesteuerung Sinn ergeben. Vor allem der Fakt, zukünftige Wertsteigerungen noch im Ausgangsland versteuern zu müssen, kann dazu motivieren, bereits beim Verlassen des Landes die Wegzugsteuer zu zahlen. So ist bereits alles korrekt gemacht und es warten keine bösen Überraschungen in der Zukunft.
Als Auswanderer sollte man sich im Klaren sein, dass der Wegzug aus Deutschland mit vielen bürokratischen Auflagen verbunden ist. So müssen natürlich auch gewisse Richtlinien und Punkte berücksichtigt werden, damit der Wegzug auch steuerlich anerkannt ist. Wer diese Gesetze nicht beachtet, der kann angezeigt werden und es kann ein Steuerstrafverfahren drohen.
Welche Punkte müssen im Zusammenhang mit dem Auswandern noch beachtet werden?
Beim Umzug in ein anderes Land müssen auch die Themen bezüglich Erbschaft- und Schenkungssteuer berücksichtigt werden. Wer die Auswanderung in ein anderes Land plant, der sollte sich unbedingt eingehend darüber informieren. Das bezieht sich nicht nur auf die steuerlichen Aspekte im Heimatland (aus dem man auswandern möchte), sondern auch auf das Zielland. Viele Personen nämlich glauben, dass die bürokratischen Abläufe in Deutschland sehr schlecht sind, kommen dann aber im Laufe des Umzugs drauf, dass auch im Ausland häufig viele Fallen warten. Diese müssen genauso gut umgangen bzw. gelöst werden, wie auch diese in Deutschland.
So könnten Ihnen folgende Fragen bei der Planung der Auswanderung helfen:
- Wie schaut die steuerliche Situation im Staat aus, in dem man auswandern will?
- Wenn Sie Einkommen in Deutschland generieren – wie werden diese in Zukunft besteuert?
- Wie hoch ist der fiktive Veräußerungsgewinn, auf den Sie Steuern zahlen müssen?
Die Wegzugbesteuerung in verschiedenen Ländern
Diese Steuer wird nicht nur in Deutschland erhoben, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie weitere Informationen dazu.
Österreich
Im kleinen Alpenstaat gilt die Wegzugbesteuerung seit den Anfängen der 90er Jahre. Laut den österreichischen Gesetzen zählt auch nur der Wertzuwachs von wichtigen Beteiligungen von über 1 % an Kapitalgesellschaften als Steuergrundlage. Ziehen Österreicher in ein Land der EU, dann wird die Steuer gestundet. Im Prinzip funktioniert es hier gleich wie in Deutschland.
Frankreich
Der Europäische Gerichtshof hat die Regelungen von Frankreich bezüglich der Wegzugbesteuerung als rechtswidrig anerkannt. Ein französischer Bürger, der seinen Wohnsitz mindestens für 6 Jahre (in den letzten 10 Jahren) in Frankreich gehabt hat, musste bestimmte Steuern auf die stillen Reserven von Kapitalgesellschaften zahlen. Anders wie in Deutschland beträgt hier die Mindestbeteiligung von 25 %. Wer gemeinsam mit einem Ehepartner oder Kind usw. an der Gesellschaft beteiligt sind, muss wissen, dass die Teile zusammengerechnet werden. In vielen verschiedenen Fällen kam jedoch eine Stundung zum Tragen, sodass die Steuer erst dann bezahlt werden musste, wenn die Anteile verkauft werden. Sind die Anteile innerhalb der nächsten fünf Jahre noch nicht verkauft worden, musste keine Steuer mehr bezahlt werden.
Anders als in Deutschland, Österreich und Frankreich wird in der Schweiz keine Wegzugbesteuerung eingehoben.
Wie können Sie die Wegzugbesteuerung vermeiden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Wegzugbesteuerung zu vermeiden. Je nachdem, in welcher Situation Sie sind, können die verschiedenen Tricks angewandt werden.
Diese Möglichkeiten gibt es:
- Die Anteile sollten statt in einer Kapitalgesellschaft, in eine Personengesellschaft (zum Beispiel GmbH) einbringen. Doch auch hier sind verschiedene Kriterien zu beachten, um die Wegzugbesteuerung endgültig vermeiden zu können. Zum Teil muss nämlich auch auf Anteile in Personengesellschaften Wegzugbesteuerung entrichtet werden.
- Die Abwesenheit in Deutschland auf fünf Jahre (die Verlängerung kann einen Zeitraum von 10 Jahren erreichen) beschränken. In diesen Jahren wird die Zahlung der Steuer gestundet und ist somit nicht fällig. Wenn Sie wieder nach Deutschland voll zurückkehren, dann verfällt Ihre Steuerschuld. Natürlich trifft dieser Fall nur dann zu, dass keine Steuer bezahlt werden muss, wenn die Anteile nicht wirklich verkauft werden.
- Die Gewinne, die in der Gesellschaft erzielt werden, können in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Durch die Ausschüttung der Dividenden verringert sich auch der Gewinn, der wiederum maßgeblich für die Steuerbelastung ist. Ist der Veräußerungsgewinn nämlich geringer, dann muss auch weniger Steuer bezahlt werden.
Was versteht man unter der erweitert beschränkten Steuerpflicht?
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist eine Sonderform der beschränkten Steuerpflicht. Sie kommt dann zum Tragen, wenn deutsche Bürger aus Deutschland in ein Land mit einer niedrigen Steuerlast auswandern und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufgeben. Diese Personen haben aber weiterhin wirtschaftliche Beziehungen in Deutschland. Diese Steuerpflicht ist im § 2 vom Außensteuergesetz (AStG) geregelt und ausgeführt. Kurz gesagt: Personen, die weder in Deutschland leben noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, aber dennoch Einkünfte innerhalb der deutschen Republik erwirtschaften, sind beschränkt steuerpflichtig. Alle Auswanderer, die demnach außerhalb der deutschen Grenzen leben, müssen auf die Einkünfte, die in der Bundesrepublik erzielt werden, Einkommenssteuer bezahlen.
Was ist die Voraussetzung der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz?
Wenn eine Person aus Deutschland auswandert und den gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegt, dann muss geprüft werden, ob damit die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet.
Kurzer Exkurs zur unbeschränkten Steuerpflicht:
Unbeschränkte Steuerpflicht trifft auf alle Personen zu, die innerhalb der deutschen Grenzen wohnen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben und die Entlohnungen aus der öffentlichen Kasse enthalten. Wer den Wohnsitz nicht in Deutschland hat, der kann dennoch einen Antrag auf eine unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Als Voraussetzung gilt hier nur die Bedingung, dass auf mindestens 90 % des Einkommens, die deutsche Einkommenssteuer bezahlt wird.
Eine weitere Voraussetzung der erweitert beschränkten Steuerpflicht ist, dass der Bürger die letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen sein musste. Diese Regelung kann nur auf deutsche Staatsbürger angewandt werden. So sind alle Bürger, die zwar lange Zeit in Deutschland waren, aber die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates haben, davon ausgeschlossen. Der Steuerpflichtige muss sozusagen während der fünf Jahre unbeschränkten Steuerpflicht deutscher Staatsbürger gewesen sein. Es ist aber nicht zwingend notwendig, während der gesamten 10 Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft innegehabt zu haben.
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift dann, wenn der Umzug in ein niedrig besteuertes Land erfolgt.
Für die Niedrigbesteuerung müssen folgende Punkte gegeben sein:
- Im Ausland ist das Steuerniveau um ein Drittel geringer, im Vergleich zu Deutschland
- Wenn im Ausland die Steuerbelastung durch die Vorzugsbesteuerung niedriger ist.
Dennoch müssen die wirtschaftlichen Interessen in Deutschland immer vorhanden bleiben. Das heißt, dass der Bürger, der ins Ausland zieht, immer noch verschiedene Einkünfte in der deutschen Republik erzielen muss.
Zusammengefasst: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht kommt dann zum Tragen, wenn der Steuerpflichtige den Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegt. Der Bürger muss in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Daneben muss der Bürger weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.
Das Aufrechterhalten der wirtschaftlichen Interessen in Deutschland
Damit die erweitert beschränkte Steuerpflicht aufrechterhalten bleibt, muss das wirtschaftliche Interesse in Deutschland weiterhin Bestand haben.
Folgende Kriterien gelten hierbei als relevant:
- Steuerpflichtige sind Teilhaber oder Unternehmer eines deutschen Betriebes.
- Zudem reicht auch eine Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft aus.
- Außerdem zeigt sich das Aufrechterhalten der wirtschaftlichen Interessen in Deutschland auch durch Einkünfte, die über 62.000 Euro liegen. Bei der Berechnung der Einkünfte zählen nicht nur die Einnahmen des § 49 EStG, sondern auch jene, die laut § 34 EStG aufscheinen.
- Wenn mehr als 30 % der Einnahmen aus nicht ausländischen Vermögen bestehen. Es reicht auch der Gesamtbetrag von 154.000 Euro aus.
Welche Einkünfte unterliegen der beschränkten Steuerpflicht?
Es müssen nicht nur inländische Einnahmen besteuert werden, sondern alle Einkünfte, die nicht im Ausland eingenommen wurden. Vor allem die Zinsen werden von dieser Steuerpflicht erfasst. Bei diesen Einnahmen kommt nicht die Quellensteuer zum Tragen, sondern werden mit dem progressiven Steuersatz besteuert.
Fazit!
Wer als deutscher Bürger aus Deutschland auswandern möchte, der sollte sich nicht nur um den Verkauf des Hab und Guts kümmern, sondern auch um die Steuern. Wenn Sie als natürliche Person einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft haben, der höher als 1 % ist und für mindestens 10 Jahre die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland hatten und jetzt den dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegen, dann kommt die Wegzugsteuer zum Tragen. Diese Steuer wird auf den fiktiv erzielten Gewinn bezahlt. Nicht immer kann dieses Gesetz aber angewendet werden. Ziehen deutsche Bürger aber beispielsweise in ein Land der EU um, wird der Betrag zinslos bis zum tatsächlichen Verkauf vertagt. Wer hingegen den Wohnort in ein Land außerhalb der europäischen Region verlegt, der ist zur sofortigen Zahlung gezwungen. Meistens kann die Abzahlung aber auch in mehreren Raten erfolgen. Wenn Sie einen sehr kurzen Aufenthalt im Ausland planen, das heißt zwischen fünf bis 10 Jahre, dann muss auch keine Wegzugsteuer bezahlt werden. Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht, die bei Personen angewendet wird, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Bürger muss die letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen gewesen sein
- Der Umzug muss in ein Niedrigsteuerland vollzogen werden
- Die wirtschaftlichen Interessen müssen in Deutschland müssen nach wie vor aufrechterhalten bleiben, d.h. es müssen Einkünfte innerhalb der Republik erzielt werden.
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